Internet World Business, 20-2008, Seite 12 Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einer Klausel in Formularen des Kundenbindungssystems "Payback" zu befassen, in der sich Kunden mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären, Werbung per Post, SMS oder E-Mail zu erhalten (Az.: VIII ZR 348/06). Dieser Klausel unterstellt war ein Feld "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird". Der BGH sah diese Einwilligungsklausel als unwirksam an, da die erstrebte Datennutzung für Werbung durch E-Mail und SMS den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts widerspricht. Demnach ist eine Klausel, die so gestaltet ist, dass "der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er [...]
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