Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, Oberlandesgericht Dresden bestätigt LG Leipzig in Sachen kettenzüge.de
Pressemitteilung, Dresden/Wiesbaden, 07.03.2006 Das Oberlandesgericht Dresden (14 U 2293/05) hat am heutigen Tage durch sog. „Tischurteil“, d.h. unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung auf das Urteil des Landgericht Leipzig (MMR 2006, 113) in der Sache kettenzüge.de zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Senat stützte die erstinstanzliche Entscheidung insbesondere dahingehend, dass weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain kettenzüge.de seitens des Inhabers der Domain kettenzuege.de bestünden. Auch dem vom Kläger behaupteten Vortrag des sog. „Domain-Grabbings“, den die Klägerin durch das Angebot des Beklagten zum Domainkauf erfüllt sah, erteilte der gut vorbereitete Senat ein Absage. [...]
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