Kammergericht Berlin zu Influencer Marketing – kein Freifahrtschein für Influencer
Umstritten ist, die Frage, ab wann Postings sogenannter Influencer als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Hierzu entschied nun das Kammergericht Berlin als II. Instanz, dass Influencer in den sozialen Medien zwar - dies ist nichts neues - wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten müssen. Anders als die Vorinstanz des Landgerichts, sah das Kammergericht in der Verlinkung eines Unternehmens mangels Kennzeichen nicht per se eine wettbewerbswidrige Werbung. Vielmehr müsse im jeweiligen Einzelfall untersucht werden, ob es sich um redaktionelle Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit handelt oder bewusst fremder Wettbewerb gefördert werden soll. Auswirkung für die Praxis Dennoch ergibt sich aus der Pressemitteilung des Kammergerichts - [...]
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