Irreführende Werbung kann strafbar sein
Internet World Business, 19-2007, Seite 12 Das Amtsgericht Königstein/Ts. verurteilte den Anbieter eines Schlüsseldienstes wegen vorsätzlicher irreführender Werbung zu einer Geldstrafe, weil dieser wahrheitswidrig in regionalen Branchenverzeichnissen vorgespiegelt hatte, er sei in der betreffenden Region auch präsent (Az.: 7400 Js 205867/02 WI). Die wenigsten wissen, dass man wegen irreführender Werbung nicht nur zivilrechtlich in Anspruch genommen, sondern auch bestraft werden kann, wenn diese durch unwahre Angaben den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorruft und in öffentlichen Bekanntmachungen für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ist (§ 16 UWG). Für eine solche Vorsatztat genügt es, wenn der Anbieter in der Absicht [...]
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