Internet-/Onlinerecht

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Vorsicht bei Verleih von Ebay-Account

Internet World Business, 17-2007, Seite 8 Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Inhaber eines Ebay-Accounts wegen Verstoß gegen Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht (Az.: 2 W 71/06). Dieser hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe seinen Account einer anderen Person zur Verfügung gestellt und sei somit für die begangenen Verstöße nicht verantwortlich. Die Richter bezogen sich in ihrer Urteilsbegründung auf Paragraf 1004 BGB und schrieben, dass auch derjenige als Störer haftet, "der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an einem Wettbewerbsverstoß (...) in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Hinsendekosten müssen erstattet werden

Internet World Business, 25-2007, Seite 10 Das OLG Karlsruhe verurteilte den Versandhändler Heine im Zuge einer Musterklage des Verbraucherverbandes NRW, es zu unterlassen, bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) zu verlangen oder bei bereits erfolgter Zahlung durch den Verbraucher nicht zu erstatten (Az.: 15 U 226/06). Im konkreten Fall ging es um die bis dahin wenig behandelte Frage, wer im Falle des Widerrufs nicht nur die Rücksendekosten, sondern auch die Hinsendekosten zu tragen hat. Anders als bei den spezifischen Regelungen der §§ 355 ff. BGB, die [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Formfehler: Kündigung per SMS ist unwirksam

Internet World Business, 22-2007, Seite 12 Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags per SMS unwirksam ist, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt (Az.: 10 Sa 512/07). Die Richter sahen in der Übermittlung per SMS einen Verstoß gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 623 BGB, der ausdrücklich regelt, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Praxistipp: Diese wenig überraschende Entscheidung gibt indes auch Anlass darauf hinzuweisen, dass es bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere bei E-Mails immer der Prüfung bedarf, ob eine besondere Form zu wahren ist. Sonst kommt es zu Formfehlern, welche leicht dazu führen [...]

von |Montag, 6. August 2007|2007, Arbeitsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Widerrufsrecht und kein Ende

Internet World Business, 24-2007, Seite 10 Durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen verunsichert, bemühen sich Online-Anbieter eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung bereitzustellen. Einige Gerichte hatten bereits entschieden, dass selbst die Verwendung des Mustertextes gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig sein kann (OLG Hamm, Az.: 4 W 1/07; KG Berlin, Az.: 5 W 295/05; LG Köln, Az.: 31 O 13/07). Demgegenüber entschieden andere Gerichte (LG Münster, Az.: 24 O 96/06; LG Flensburg, Az.: 6 O 107/06), dass bei Einhalten der Musterbelehrung kein Wettbewerbsverstoß festzustellen sei. Jetzt hatte sich das OLG Hamburg (Az.: 5 W 129/07) mit [...]

von |Freitag, 6. Juli 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

10.000 Euro Streitwert bei Spam

Internet World Business, 08-2007, Seite 8 Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jüngst, dass der Streitwert bei einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen der unaufgeforderten Zusendung werblicher E-Mails 10.000 Euro beträgt (Az.: 15 W 590/06). Bekanntlich berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Streitwert, sodass hieraus nicht unerhebliche Kostenrisiken für den Spammer im Raum stehen. Die Koblenzer Richter begründeten die Angemessenheit des Streitwerts insbesondere damit, dass dem Ärgernis der unerwünschten Werbemails "nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden" könne. "Die vereinzelt von den Amtsgerichten vertretene Auffassung, Spam-Mails hätten nur Bagatellcharakter, teilt der Senat nicht." Damit legt erstmals ein Oberlandesgericht die Streitwert-Latte höher. [...]

von |Mittwoch, 6. Juni 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Dauerbrenner Widerrufsrecht bei Ebay

Internet World Business, 03/07, S. 8 Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg und das Kammergericht Berlin – wie berichtet – das 14-tägige Widerrufsrecht als rechtswidrig einstuften und demgegenüber von einem einmonatigen Widerrufsrecht ausgehen, entschied nunmehr das Landgericht Paderborn, dass die Belehrung über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ausreichend sei. Gegen die insbesondere in der Berliner Entscheidung vertretene Auffassung, wonach die über eine Internetseite kommunizierte Widerrufsbelehrung keine Textform im Sinne des § 126b BGB darstelle, weil es an einer dauerhaften Wiedergabe der Schriftzeichen fehle, sah das Paderborner Gericht das Textformerfordernis als erfüllt an. Insbesondere habe der Verbraucher doch die Möglichkeit, die Widerrufsbelehrung zu [...]

von |Donnerstag, 3. Mai 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Abmahnungen Forenhaftung und Prüfungspflicht

Internet World Business, 15/07, S. 7 Das LG Berlin wies eine Klage wegen behaupteter Beleidigungen gegen einen Forenbetreiber zurück (Az.: 27 S 2/07). Mit Blick auf die unterschiedliche Rechtsprechung urteilten die Richter, dass eine Haftung als Störer die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetze: "Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles." In dem Fall, um den es hier geht, verneinte das Gericht bei einem großen Forum eine stetige Überprüfungspflicht (so auch BGH – I ZR 304/01). Diese sei nur zumutbar, wenn der Betroffene im Wege der Abmahnung in Bezug auf [...]

von |Dienstag, 3. April 2007|2007, Abmahnungen|

Zugang von Abmahnungen: Wer behauptet, eine Abmahnung nicht erhalten zu haben, muss dies beweisen

Internet World Business, 03/07, S. 27 Über die Tatbestände, um die es bei Abmahnungen üblicherweise geht, wird auch vor Gericht häufig verhandelt. Gerichtsentscheidungen über Abmahnungen selbst sind dagegen eher selten zu finden. Im konkreten Fall ging es um die Kostenlast einer einstweiligen Verfügung. Der Anspruchsgegner hatte den Anspruch an sich sofort anerkannt, zu den Kosten jedoch eingewandt, eine vorherige Abmahnung – welche den teuren Gerichtsbeschluss hätte überflüssig machen können – nie erhalten zu haben. Hierzu entschied das Landgericht Hamburg, dass das bloße Bestreiten des Zugangs durch den Abgemahnten unerheblich sei, da er vielmehr den Nichtzugang der Abmahnung zu beweisen habe [...]

von |Dienstag, 3. April 2007|2007, Abmahnungen|

Neue Regelung – Pflichtangaben für E-Mails

Neue Regelung schreibt Angaben für geschäftliche Mails vor / Viele Unternehmen unterschätzen die Pflichten, Internet World Business, 03/07, S. 27 Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt sind zu Jahresbeginn Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails eingeführt worden. Seit 1. Januar 2007 müssen alle elektronischen Nachrichten, die von Kaufleuten versandt werden, den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz der Gesellschaft und das Registergericht enthalten (siehe Kasten). Beobachter befürchten, dass die bislang kaum beachtete Vorschrift eine neue Abmahnwelle nach sich zieht, wie es schon bei Einführung der Impressumpflicht der Fall war. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch den Verstoß ein Wettbewerbsvorteil entsteht. Von [...]

von |Dienstag, 3. April 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer

Internet World Business, 05-2007, Seite 8 Wer seine Waren an Endverbraucher verkauft, muss beim Preis auch auf die Umsatzsteuer hinweisen. Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagte einem Anbieter von Speichermedien im Wege der einstweiligen Verfügung, seine Ware ohne den eindeutig zuzuordnenden Hinweis darauf zu bewerben, dass die Preise einschließlich Umsatzsteuer gelten (OLG Hamburg, Az.: 3 W 224/06). Die Richter sahen in dem fehlenden Hinweis eine Verletzung des Wettbewerbsrechts in Verbindung mit der Preisangabenverordnung, da der Zweck des Gesetzes nach seiner amtlichen Begründung gerade auf eine Klarstellung gegenüber Verbrauchern abzielt. Der Gesetzgeber will damit ansonsten unnötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von [...]

von |Dienstag, 6. Februar 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|