Internet-/Onlinerecht

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Keine Haftung für Exit-Pop-ups von Affiliate

Internet World Business, 22-2006, Seite 10 Das Amtsgericht Pforzheim wies eine Unterlassungsklage gegen einen Online-Anbieter wegen einer durch einen Affiliate eines Anbieters versandten Werbe-E-Mail ab. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass der verklagte Anbieter nicht in der E-Mail des Affiliates unmittelbar beworben wurde, sondern erst nach dem Anklicken des Links in der E-Mail und dann erst beim Verlassen der so verlinkten Affiliate-Seite durch ein Exit-Pop-up (Az.: 1 C 284/03). Das Gericht verneinte einen diesbezüglichen Unterlassungsanspruch insbesondere damit, dass dem Linksetzer nicht "sämtliche Seiten zugerechnet werden, zu denen sich eine Verbindung zu ihm herstellen lässt". In die gleiche Kerbe schlägt [...]

von |Sonntag, 15. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Schleichwerbung im Web – Ein Werbe-Link in einem redaktionellen Angebot kann gefährlich sein

Internet World Business, 18/06, S. 10 Die klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und bezahlter Werbung ist bei Medienprodukten – egal ob Website oder Tageszeitung – nicht nur eine journalistische Grundtugend, sie ist für Websites auch gesetzlich festgeschrieben, und zwar im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) Das Kammergericht Berlin verurteilte bild.de, den Online-Ableger der "Bild-Zeitung", wegen eines aus einem redaktionellen Textteil auf eine Werbeseite führenden bezahlten Hyperlinks (Az.: 5 U 127/05). Die Berliner Richter stuften einen solchen Link als Schleichwerbung ein, da Werbung als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt zu sein hat (§ 13 Abs. 1 Satz 1 [...]

von |Mittwoch, 11. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Markennennung in Hyperlinks

Immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen ist die Nennung fremder Marken in Links. Das LG Düsseldorf entschied nun, dass die Nennung einer Marke in einem Link jedenfalls dann zulässig sei, wenn dieser (nur) als Hinweis auf den verlinkten Markeninhaber verwendet wird (Az.: 34 O 51/05). Das Gericht verneinte eine markenmäßige Benutzung der Marke im Link eines Informationsportals, das Versicherungen vergleicht. "Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird", so die Richter. Keine Verletzung läge danach vor, "wenn die Kennzeichnung sich weder unmittelbar [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Markenrecht|

EU-Domains – Sunrise, Landrush und nun ADR?

Das „Windhund-Prinzip“ gilt auch im ADR-Verfahren Nachdem die beiden Sunrise-Perioden, in denen insbesondere Markeninhaber EU-Domains anmelden konnten, verstrichen sind und auch die sogenannte Landrush-Periode am 07.04.2006 eingesetzt hat, stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie gegen die Domainregistrierung ihrer Marke oder ihres Unternehmenskennzeichens durch einen anderen vorgehen sollen. Für ein Vorgehen ist zunächst zu prüfen, ob das Unternehmen nur die Unterlassung der Benutzung des Domainnamens oder dessen Übertragung wünscht und wo sich der Gegner befindet. Gegner in Deutschland Auf Grund der Stellungnahmefrist des Beschwerdegegners im Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (alternatives Streitbeilegungsverfahren, kurz ADR) von 30 Tagen bietet nach diesseitiger Ansicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Domainrecht: Namensrecht vor Pseudonym

Internet World Business, 19-2006, Seite 10 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.08.2006 die Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen des Unterlassungsurteils des Bundesgerichtshofs zur Domain maxem.de abgelehnt (Az.: I BvR 2047/03). Um die Domain stritten sich der Rechtsanwalt Werner Maxem und der Besitzer einer Domain, der "Maxem" als Pseudonym im Internet benutzt. Der Bundesgerichtshof hatte dem Anwalt ein Anrecht auf die Domain zugesprochen, wogegen nach Ansicht des BVG keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel "verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Das OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen

Internet World Business, 19-2006, Seite 10 Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Medienrecht|

Beiträge zum Domain-Recht

EU-Domains - Sunrise, Landrush und nun ADR? Domain-Hiding kann vor Gericht nicht überzeugen, internet WOLRD 08/05, S. 17. Domain: Besitz klar regeln (zugleich zu OLG Celle Az.: 13 U 213/03), Internetworld 9/04, S. 21  - extern via GMX Domain-Recht (5:31 min - 4,07MB) Das WIPO-Verfahren in der Praxis, Internetworld 07/03, S. 18 Domains als Kritikträger, Internetworld 6/03, S. 18 ISPs haften als Mitstörer, Internetworld 04/03, S.20 Die Branche entscheidet, Internetworld 03/03, S. 43; Anmerkung zum Urteil des Hanseatischen OLG pizzaconncetion.de demnächst hier Worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Domain achten sollten; Internetworld 8/02, S. 72 Domaingrabbing-Fälle in der praktischen Verfolgung - [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2005, Domainrecht, itkanzlei|

Urheberrecht: Das OLG Köln klärt, wann virtuelle Videorekorder im Web zulässig sind

Internet World Business 20-2006, Seite 10 Das Geschäftsmodell klingt spannend, die Technik dahinter wirkt kühn: Verschiedene Unternehmen im Netz bieten sogenannte "Personal Video Recorder" (PVR) an. Sie arbeiten im Prinzip wie ein Videorekorder zu Hause im TV-Rack: Der Nutzer gibt ein, welche Sendung auf welchem Kanal er sehen möchte und kurze Zeit nach der Ausstrahlung kann er das gewünschte Programm auf seinem PC als Video-Stream anschauen. Einen angenehmen Nebeneffekt hat die Sache auch: Lästige Werbeblöcke lassen sich elegant überspringen. Man kann davon ausgehen, dass es vor allem diese Möglichkeit ist, die den privaten, auf Werbeeeinahmen angewiesenen TV-Sendern ein Dorn im [...]

von |Donnerstag, 5. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Bundesverfassungsgericht zu maxem.de: Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis

Pressemitteilung, Karlsruhe/Wiesbaden, 15.09.2006 Auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Domain maxem.de (Az: I ZR 296/00) entschied das im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufene Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.08.2006, dass diese nicht zur Entscheidung angenommen wird (Az.: I BvR 2047/03). Der erste Senat begründete die Nichtannahmeentscheidung im Wesentlichen damit, dass dem durch den Bundesgerichtshof eingeräumten Stufenverhältnis zwischen Namensrecht und Pseudonym keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel „verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn das Pseudonym noch keine allgemeine [...]

von |Freitag, 15. September 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Markenrecht|

Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

Internet World Business, 16/06, S. 6 Zwischen zwei Vertragsparteien wurde durch die Einbeziehung der AGB die Rechnungsübermittlung per E-Mail vereinbart. Die Beklagte versendete ihre Rechnungen zunächst im PDF-Format, indes ohne qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem dies die Klägerin beanstandete, weil ihr dadurch der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG aus elektronischen Rechnungen verwehrt sei, übermittelte die Beklagte nachträglich die Rechnungsbelege auf Papier. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da durch Papierübermittlung der Rechnung bei der Bearbeitung Mehrkosten entstünden. Die Klägerin verklagte daraufhin erfolgreich die Beklagte auf Übermittlung elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur. Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) bejahte den diesbezüglichen Anspruch [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|