Keine Haftung für Exit-Pop-ups von Affiliate
Internet World Business, 22-2006, Seite 10 Das Amtsgericht Pforzheim wies eine Unterlassungsklage gegen einen Online-Anbieter wegen einer durch einen Affiliate eines Anbieters versandten Werbe-E-Mail ab. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass der verklagte Anbieter nicht in der E-Mail des Affiliates unmittelbar beworben wurde, sondern erst nach dem Anklicken des Links in der E-Mail und dann erst beim Verlassen der so verlinkten Affiliate-Seite durch ein Exit-Pop-up (Az.: 1 C 284/03). Das Gericht verneinte einen diesbezüglichen Unterlassungsanspruch insbesondere damit, dass dem Linksetzer nicht "sämtliche Seiten zugerechnet werden, zu denen sich eine Verbindung zu ihm herstellen lässt". In die gleiche Kerbe schlägt [...]
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