Vorsicht bei elektronischen Rechnungen
Internet World Business, 16/06, S. 6 Zwischen zwei Vertragsparteien wurde durch die Einbeziehung der AGB die Rechnungsübermittlung per E-Mail vereinbart. Die Beklagte versendete ihre Rechnungen zunächst im PDF-Format, indes ohne qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem dies die Klägerin beanstandete, weil ihr dadurch der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG aus elektronischen Rechnungen verwehrt sei, übermittelte die Beklagte nachträglich die Rechnungsbelege auf Papier. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da durch Papierübermittlung der Rechnung bei der Bearbeitung Mehrkosten entstünden. Die Klägerin verklagte daraufhin erfolgreich die Beklagte auf Übermittlung elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur. Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) bejahte den diesbezüglichen Anspruch [...]
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