Internet-/Onlinerecht

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Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

Internet World Business, 16/06, S. 6 Zwischen zwei Vertragsparteien wurde durch die Einbeziehung der AGB die Rechnungsübermittlung per E-Mail vereinbart. Die Beklagte versendete ihre Rechnungen zunächst im PDF-Format, indes ohne qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem dies die Klägerin beanstandete, weil ihr dadurch der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG aus elektronischen Rechnungen verwehrt sei, übermittelte die Beklagte nachträglich die Rechnungsbelege auf Papier. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da durch Papierübermittlung der Rechnung bei der Bearbeitung Mehrkosten entstünden. Die Klägerin verklagte daraufhin erfolgreich die Beklagte auf Übermittlung elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur. Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) bejahte den diesbezüglichen Anspruch [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Prüfung nur bei Anlass – OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen

Internet World Business, 19/06, S. 10 Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Impressumspflicht bei gemeinsamem Portal

Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren (Az.: 13 O 43/06 und 13 O 58/06 – beide nicht rechtskräftig) entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette, die im Rahmen einer gemeinsamen Internet-Präsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als eigenständige Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) auch ihre jeweilige Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die Wiesbadener Richter sahen in den Auftritten der eigenständigen Unternehmen in der Geschäftsform einer GmbH, die unabhängig voneinander unterschiedliche Waren anboten, eigene Auftritte, sodass ein zentrales Impressum für die Portalseite für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche. Vielmehr müsse gewährleistet sein, dass jeder Markt, der konkrete [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Einzelne Warenanbieter bei gemeinsamem Internetportal impressumspflichtig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 03.08.2006 Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette (hier: Media Markt), die im Rahmen einer  gemeinsamen Internetpräsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) eine eigene Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die 2. Kammer für Handelssachen stellte insbesondere darauf ab, dass jede Schwestergesellschaft als eigenständige GmbH auftrete und unabhängig voneinander unterschiedliche Waren angeboten werden. Das Gericht folgte damit der Argumentation eines auf Aktivseite auftretenden Wiesbadener Mitbewerbers (Fa. Cyclotron), wonach ein zentrales Impressum für die Gesamtseite, d. h. für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche, da [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Wettbewerbsrecht|

AGB müssen lesbar sein

Internet World Business, 10/06, S. 12 Wie klein das "Kleingedruckte" sein darf, wurde unlängst vor Gericht geklärt. Das Landgericht Bonn verurteilte die Deutsche Telekom wegen der Verwendung zu klein gedruckter Geschäftsbedingungen. Die Richter stellten fest, dass im Zusammenhang mit dem Angebot preiswerter Mobiltelefone und Endgeräte ein winziger Fußnotentext von 4,5 Punkt nicht die Anforderungen an das Transparenzgebot erfülle und der Nutzer durch das schlecht zu lesende "Kleingedruckte" bei der Werbung irregeführt würde (Az.: 11 O 9/06). Zum Vergleich: Dieser Text ist in einer Größe von zehn Punkt gedruckt, die bemängelte Schrift war also weniger als halb so groß. Diese Entscheidung [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Surfen am Arbeitsplatz

Internet World Business, 04/06, S. 10 Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte über die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu befinden, dem wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz und des Installierens einer Anonymisierungs-Software fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt wurde. Das Gericht verneinte sowohl Gründe für eine fristlose als auch für eine ordentliche Kündigung, da die arbeitsvertragliche Verpflichtung eines "grundsätzlichen" Verbots nicht eindeutig sei, sich aus dem Sachverhalt keine exzessive Internet-Nutzung ergäbe und im Rahmen der Interessenabwägung nach dem Grundsatz der Ultima Ratio regelmäßig eine Abmahnung einer Kündigung vorauszugehen habe (Az.: 6 Sa 348/03). Urteilsanalyse Zunächst stellten die Richter fest, dass eine private Internet-Nutzung [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Arbeitsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Tippfehler-Domains auch international geschützt

Internet World Business, 01/06, S. 7 Ein Verfahren bei der WIPO kann effektiv vor Domain-Grabbing schützen Der Begriff Domaingrabbing bedarf – nicht zuletzt aufgrund der schwammigen Begriffsverwendung – der genauen Erklärung: Man versteht darunter das Registrieren geschützter Kennzeichen oder Namen, um entweder Nutzerströme abzufangen oder einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen; wobei die Täter oft ziemlich dreist zu Werke gehen. Nicht darunter fällt dagegen das Sammeln schutzfreier Bezeichnungen. Besonders unverfroren ging ein in Panama ansässiger Grabber vor, der eine Vielzahl von Domains der Marke Polo Ralph Lauren als so genannte "Tippfehler-Domain" registrierte, also beispielsweise rlphlauren.com oder poloralflauren.com. Offensichtlich sollte hier [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

First come, first served – auch bei .eu-Domains

Nachdem nun die zwei Registrierungsperioden Sunrise I und II abgeschlossen sind sowie die für jedermann zugängliche Landrush-Periode gestartet ist, treten für eine Vielzahl von Domain-Registrierungen Streitigkeiten auf, die außergerichtlich nach dem Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (ADR) entschieden werden müssen. In der ersten veröffentlichten Entscheidung im ADR-Verfahren für .eu-Domains überhaupt (Decision No. 00035) entschied das angerufene Panel, dass die Rechtmäßigkeit der Registrierung einer .eu-Domain in der Sunrise-Period, die sich auf Markenrecht stützt, nach den ADR-Regeln danach zu beurteilen ist, ob zum Zeitpunkt der Registrierung das Markenrecht rechtswirksam bestand. Es sei dagegen nicht Aufgabe des ADR-Verfahrens, die Priorität der jeweiligen Markenrechte hierfür heranzuziehen. Im Moment [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht|

Eine IP-Adresse als Beweis

Internet World Business, 12/06, S. 10 Gericht stützt Urteil gegen Spammer auf technisches Gutachten Leugnen hilft nicht, wenn illegale Aktionen im Netz Spuren hinterlassen haben Dreistigkeit ist ein Wesenszug, der auf viele Spam-Versender zuzutreffen scheint. Wurde früher argumentiert, es sei doch nicht verboten, Mails zu versenden, bestreiten ertappte Spammer mittlerweile einfach ihre Urheberschaft, doch nicht immer mit Erfolg. Das Urteil Das Landgericht Hannover verurteilte einen Spammer wegen der Versendung unaufgeforderter Werbe-Mails nach § 7 und 8 UWG und damit aufgrund einer entsprechenden Wettbewerbsverletzung (Az.: 21 O 153/04). Neu an der Entscheidung, die im Wesentlichen auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens erging, [...]

von |Donnerstag, 6. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Was müssen Hoster sagen? Wenn schwere Rechtsverstöße vorliegen, droht bei Untätigkeit Mitstörerhaftung

Internet World Business, 15/06, S. 5 So mancher weibliche Star hat schon seiner Karriere nachgeholfen, indem er vor der Kamera die Hüllen fallen ließ. Existieren solche Aufnahmen nicht, helfen häufig unbekannte Photoshop-Artisten nach – das Internet ist voll von solchen "Celebrity Fakes", bei denen das prominente Gesicht in ein – oft pornografisches –Aktfoto montiert wird. Dass die Urheber solcher Montagen damit die Persönlichkeitsrechte der Prominenten verletzen, steht außer Frage, aber auch der Betreiber des Webservers trägt eine Verantwortung. Das Landgericht Berlin verurteilte einen Internet-Provider dazu, die Veröffentlichung von Bildern mit dem Konterfei einer bekannten Schauspielerin zu unterlassen, die auf Internet-Seiten [...]

von |Donnerstag, 6. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|