Abmahnkosten trotz Rechtsabteilung erstattungsfähig
Internet World Business, 14/06, S. 12 Das OLG Frankfurt verurteilte jüngst einen Mitbewerber zur Erstattung der durch eine anwaltliche Abmahnung entstandenen Kosten (OLG Frankfurt, Az.: 3-11 O 158/04). Dieser Erstattungsanspruch wurde trotz Bestehens einer Rechtsabteilung damit begründet, dass ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, eine eigene Rechtsabteilung zu unterhalten. Das Gericht: "Wenn aber von einer Partei die Einrichtung einer Rechtsabteilung nicht verlangt werden kann, ungeachtet der Frage, ob eine solche für sie zweckmäßig wäre, kann ein Unternehmen, welches über eine Rechtsabteilung verfügt, grundsätzlich nicht gehalten sein, ihrer Rechtsabteilung an Stelle eines Anwalts die Ahndung von Rechtsverstößen zu übertragen." Begründet wurde diese [...]
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