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Internet World Business, 13/05, S. 10 Das OLG Frankfurt wies die Klage eines Jobportals gegen einen Mitbewerber wegen der Übernahme von 15 Stellenanzeigen ab, da diesen kein Schutz zukäme (Az.: 11 U 64/04). Die Klägerin hatte die Anzeigen nach den Vorgaben eines Kunden erstellt, der das danach beklagte Jobportal beauftragte, diese Anzeigen ebenfalls zu schalten. Die Beklagten kopierten die Anzeigen von den Seiten der Klägerin per „copy & paste“ auf ihre Seiten, wogegen sich die Klägerin wandte. Urteilsanalyse Das Gericht verneinte eine Sonderrechtsschutz aus Urheberrecht als Ansprüche aus Wettbewerbsrecht. Da die Anzeigen selbst unproblematisch mangels „schöpferischer Eigenart“ kein [...]
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