Online-Impressum und keine Ende
internet WORLD, Cebit2004/2004, S. 17 (zugleich zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München - doppelter Link zum Impressum) Die Entscheidung Obwohl bereits seit 21.12.2001 die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Homepages durch das Teledienstegesetz (TDG) bzw. den Mediendienstestaatsvertrag erheblich verschärft wurde, finden sich noch immer Homepages ohne ein ausreichendes Impressum, sodass immer noch - teilweise im „großen Stil“ - Abmahnungen versendet werden. Während zunächst streitig war, ob ein fehlerhaftes Impressum als Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen berechtigt - was ganz überwiegend bejaht wurde (z.B. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.03.2003, Az.: 3-12 O 151/02) - beschäftigten sich zuletzt diverse [...]
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