Online-Auktion doch bindend?
(Rauschhofer Online 15.11.00) Der Streit um die Wirksamkeit von Online-Auktionen geht in eine weitere Runde. Nach dem das Landgericht Münster beim Verfahren ricardo.de noch einen Vertragsschluss verneinte, vertrat das Berufungsgericht (OLG Hamm) im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung, dass bei einer Internet-Auktion sehr wohl ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande kommt. Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich insoweit der überwiegend in der juristischen Literatur vertretenen Auffassung an, wonach sich der Anbieter mit Einstellung seines Angebotes verbindlich verpflichtet, zum Versteigerungspreis zu verkaufen. Ähnlich sieht dies das Amtsgericht Kiel in einem zur Zeit anhängigen Prozess um die Ersteigerung eines Motorrades, wobei auch hier [...]
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