Internet-/Onlinerecht

/Internet-/Onlinerecht

OLG Köln bestätigt Rechtmäßigkeit der Verwendung von Pseudonymen als Domain-Namen

(Rauschhofer Online 7.7.2000) Als erstes Obergericht bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in der am 6.7.2000 ergangenen Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln, wonach gegen einen Nutzer, der seit Jahren in der Online-Szene unter einem Pseudonym auftritt, kein Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung der mit diesem Pseudonym identischen Domain von Seiten einer nachnamensgleichen Person besteht (OLG Köln Az.: 18 U 34/00). Die Berufung des Klägers wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahren ließ das OLG Köln jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Kläger Revision einlegen wird. In einer vergleichbaren Entscheidung [...]

von |Freitag, 7. Juli 2000|2000, Domainrecht|

OLG Köln: Online-Pseudonyme und Domain-names

18 U 34/00 14 0 322/99 Verkündet am 6.7.2000 B. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle OBERLANDGERICHT KÖLN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit In dem Rechtsstreit des Rechtsanwalts M., Klägers, Berufungsklägers, Prozessbevollmächtigte:  Die beim Oberlandesgericht Köln zugelassenen Rechtsanwälte der Sozietät A. in Köln- gegen Herrn L., Beklagten, Berufungsbeklagten, Prozessbevollmächtigter:    Rechtsanwalt Becker in Köln Korrespondenzanwalt: RA Hajo Rauschhofer, Wiesbaden hat der 18.  Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 30.05.2000 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. R., den Richter am Oberlandesgericht B. und den Richter am Amtsgericht Dr. K. für R E C H T erkannt: Die [...]

von |Donnerstag, 6. Juli 2000|2000, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

LG Hamburg bestätigt Rechtmäßigkeit der Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen – lastminute.com

(Rauschhofer Online 7.7.2000) In einer am 30.6.2000 verkündeten Entscheidung des LG Hamburg bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Oberbegriffe (LG Hamburg Az.: 416 O 91/00). Das erkennende Gericht befand in dem konkret entschiedenen Fall von lastminute.com, dass zwar dadurch Kundenströme kanalisiert würden, dies jedoch nicht in wettbewerbswidriger Weise geschehe. Dieses Urteil setzt sich damit in Widerspruch zu der jüngst ergangenen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht - mitwohnzentrale.de, entspricht dagegen der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt/M. wirtschaft-online.de und LG München - sat-shop.com. Gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht - mitwohnzentrale.de - wurde Revision zum BGH eingelegt, so dass die Entwicklung abzuwarten [...]

von |Freitag, 30. Juni 2000|2000, Domainrecht|

LG Hamburg: Zur Zulässigkeit generischer Domain-names – lastminute.com

LG Hamburg: Zur Zulässigkeit generischer Domain-names 416 O 91/00 Verkündet am 30.06.2000 LANDGERICHT HAMBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit erkennt das Landgericht Hamburg, KfH 16, durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht 3 und die Handelsrichter und auf Grund der am 9. Juni 2000 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von DM 12.000.- TATBESTAND Die Parteien streiten um die Verwendung der Internetdomain "www.lastminute.com". Sie sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Last-Minute-Reisen. Die Klägerin, die Fa. L´tur [...]

von |Freitag, 30. Juni 2000|2000, Domainrecht|

Domain-Recht | Meinung: Staatliche Verwaltung für Domains?

Focus-Online meldete am 14.05.2000, dass der CSU-Medienexperte Söder vorschlug, Domainadressen für das Internet durch eine staatliche Behörde vergeben zu lassen. Nach dieser Vorstellung solle das Europäische Patentamt “abschließend die Rechtslage überprüfen”, um spätere Streitigkeiten vor Gericht zu verhindern. In Unkenntnis des konkreten Wortlautes eines angekündigten Gesetzesentwurfes erscheint hier jedoch eine praxisgerechte Umsetzung zweifelhaft. Markenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dauern bei der „Computerklasse” 9 und „Internetklasse” 42 regelmäßig zwischen sechs und zwölf Monaten. Nach diesseitiger Einschätzung dürfte beim Europäischen Patentamt angesichts der Flut von Domainanmeldungen und damit erforderlichen Kollisionsprüfungen für die vorgenannten Klassen mindestens mit vergleichbar langwierigen Verfahrensdauern zu [...]

von |Montag, 22. Mai 2000|2000, Domainrecht|

Online Dispute Resolution Link Page

Auf diesen Web-Seiten finden Sie Links zur Schiedsgerichtsbarkeit selbst sowie zur neueren Thematik der Online-Schiedsgerichte und Schiedsgerichte zum Online-Recht. Online-Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsgerichtsbarkeit zum Online-Recht Schiedsgerichtsbarkeit Online Links zur Schiedsgerichtsbarkeit Neben den immer bekannter werdenden Institutionen der Schiedsgerichtsbarkeit, die zwischenzeitlich auch im Internet Informationen anbieten und Schiedsgerichten, die "online" sind,  finden sich auch immer mehr Schiedsgerichte und entsprechende Quellen zum Online-Recht. Um diese Seiten weiter zu entwickeln wären wir für die Übermittlung interessanter  URLs per E-Mail dankbar. ©  Hajo Rauschhofer - Stand 5.3.2000

von |Sonntag, 5. März 2000|2000, Internet-/Onlinerecht|

LG Köln: Online-Pseudonyme und Domain-names II

14 0 322/99 Verkündet am 23.02.2000 L. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDGERICHT KÖLN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit des Rechtsanwalts M., Düsseldorf, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. und Kollegen- Klägers, g e g e n Herrn M. L, Gummersbach, Beklagten, - Prozessbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. H. Jochen Krieger, Düsseldorf, - Korrespondenzanwalt : Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer, Wiesbaden hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 26.01.2000 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht B., den Richter am Landgericht S. und die Richterin F. für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem [...]

von |Mittwoch, 23. Februar 2000|2000, Domainrecht|

LG Köln: Online-Pseudonyme und Domain-names

Urteilsgründe im Volltext 23.2.2000 (RA) In einer heute vor dem LG Köln ergangenen Entscheidung urteilte das Gericht, dass gegen einen Nutzer, der seit Jahren in der Online-Szene unter einem Pseudonym auftritt, kein Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung der mit diesem Pseudonym identischen Domain von Seiten einer nachnamensgleichen Person besteht (Az.: 14 O 322/99). Ein Rechtsanwalt, dessen Nachname mit dem Pseudonym des Inhabers einer namensgleichen Domain übereinstimmt, klagte auf Unterlassung der Domainverwendung und Nutzung der Domain als Teil einer E-Mail-Adresse. Der Kläger führte hier die Annahme einer Verwechslungsgefahr an, legte jedoch keine entsprechende Verkehrsgeltung dar. Gleichzeitig begründete der Kläger den Unterlassungsanspruch der [...]

von |Mittwoch, 23. Februar 2000|2000, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Aktuelles Thema: Denial-of-Service-Attacken

Denial-of-Service-Attacken straffrei? Die Denial-of-Service-Attacken (DoS) der letzten Tage, die nicht nur die U.S.-Amerikanischen Web-Sites von Yahoo, Amazon, CNN oder eBay betrafen, sondern auch den Internet-Zugang bei NetCologne lahm legten, werfen die Frage nach der Strafbarkeit des "Angreifers" nach deutschem Recht auf. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob durch einen solchen DoS-Angriff, wie er mit Hilfe der Programme "trin00", "TFN" ("Tribe Flood Network") oder "Stacheldraht" ausgeführt wurden, ein Tatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt wird. 1. In tatsächlicher Hinsicht funktioniert eine DoS-Attacke am Beispiel "trin00" vereinfacht dargestellt wie folgt: Zunächst wird eine Client-Server-Architektur dergestalt aufgebaut, dass durch die Benutzung von [...]

von |Sonntag, 20. Februar 2000|2000, Internet-/Onlinerecht|

Neues Urteil zur Zulässigkeit allgemeiner Domainnamen – OLG Hamm – sauna.de

In der nun rund vierjährigen Spruchpraxis der Gerichte zur Zulässigkeit allgemeiner Begriffe als Domainnamen (dazu Rauschhofer, JurPC Web-Dok. 235/2000) reiht sich eine weitere Entscheidung eines angesehenen und wichtigen Obergerichtes in die Kette der nicht endenden Verfahren ein. Das OLG Hamm (Urteil v. 2.11.2000, Az.: 4 U 95/00) verneinte die Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des allgemeinen Domain-Namens sauna.de mit großer Klarheit und stellte mit Blick auf § 3 UWG fest, dass eine Erwartung des angesprochenen Verkehrs dahingehend, dass unter der verwendeten Bezeichnung eine Übersicht über die wesentlichen Anbieter des betreffenden Markts geboten würde, nicht anzunehmen sei, zumindest eine solche Annahme nicht glaubhaft [...]

von |Sonntag, 6. Februar 2000|2000, Domainrecht|