Online-Auktion nicht bindend!
In einer am 21.1.2000 ergangenen Entscheidung stellte das LG Münster fest, dass durch Online-Auktionen kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Es ging um eine Versteigerung bei dem Online-Auktionshaus ricardo.de, bei der ein Pkw "ersteigert" wurde, der Anbieter des Pkw allerdings wegen des nach seiner Ansicht zu geringen Preises die Erfüllung verweigerte. Mit seiner Klage, verlangte der "Ersteigerer" die Erfüllung des Kaufvertrages. Kernfrage des entschiedenen Falles war somit, ob sich der Anbieter im Rahmen der Online-Auktion bindend verpflichtet hatte, nach Ablauf der Gebotsfrist zu dem Letztgebot verkaufen zu müssen. Hier vertrat das LG Münster die Ansicht, dass mangels entsprechender Bevollmächtigung des Auktionshauses [...]
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