Markenfähigkeit beschreibender Domain-names
I. Einführung Seit 1. Februar 1997 ist es laut IV-DENIC-Beschluß nicht mehr möglich, Domains reservieren zu lassen. Davor konnten Domains in der Vergangenheit bis zu sechs Monaten aufrecht erhalten werden, ohne daß Domains in dieser Zeit konnektiert werden mußten. Nach dem neuen Beschluß ist daher erforderlich eine Konnektierung mit Antragstellung. Dies geschieht über den Provider, muß jedoch nicht notwendig einen Name-server beinhalten. Hierbei bleibt die Rechtsfrage weiterhin ungeklärt, was für ein Recht an einer Domain besteht. Nach der DENIC-Richtlinie erwirbt der Antragsteller durch die Registrierung der Domain kein Eigentum an dieser; „sie wird ihm lediglich zur Nutzung überlassen“. Die rechtliche Zulässigkeit [...]
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