Domain rheingau.de Zweckverband Rheingau nimmt Berufung zurück
Domain rheingau.de: Zweckverband Rheingau nimmt Berufung zurück Urteil damit rechtskräftig
Domain rheingau.de: Zweckverband Rheingau nimmt Berufung zurück Urteil damit rechtskräftig
Kein Anspruch auf Domain rheingau.de - Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M.
Kein Anspruch auf Domain fliesen24.de
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Kein Anspruch auf Domain fliesen24.de
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Nach mehreren Entscheidungen des EuGH zu Google Adwords wurden die Karten hierfür neu gemischt. Die nationalen Gerichte sind gefordert, den Rahmen des Zulässigen abzustecken, inwieweit ein Markeninhaber, mit seiner Marke Keyword-Werbung (sog. Brand Bidding) dulden muss. Der Bundesgerichtshof sowie Oberlandesgerichte trafen erste Entscheidungen.
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Irrt ein Internetnutzer über den Preis des Auktionsgegenstandes - hier € 150.000,- statt € 150,-, kann er gemäß § 119 BGB wirksam wegen Irrtums anfechten. Das gleiche gilt, wenn er sich nicht darüber bewusst war, dass er durch Betätigung des Buttons unmittelbar steigert und - nicht wie bei eBay – noch ein zusätzlicher Bestätigungshinweis erfolgt.
Nach dem der Zweckverband Rheingau in der ersten Instanz mit dem Versuch, der Domain rheingau.de habhaft zu werden scheiterte (LG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 29. September 2010) und das Berufungsverfahren nunmehr am Oberlandesgericht Frankfurt anhängig ist, liegt nunmehr der Beschluss des Deutschen und Patent-und Markenamts (DPMA) über die Löschung der Marke „Kulturland Rheingau“ vor.
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