Nachstehende Themen werden ausführlich in einer demnächst in der INTERNET WORLD Business (ab Ausgabe 24/09) erscheinenden Beitragsreihe behandelt, im Rahmen derer auch die rechtlichen Hintergründe erläutert werden. Aus Anlass eines WISO-Interviews am 12.10.2009 werden die wichtigsten Aspekte als Leitlinie zusammengefasst: Geschäftsmäßige Angebote unterliegen einer Impressumspflicht. Ein klarer Hinweis in einem grafischen Hintergrundbild, jedenfalls aber eine Verlinkung in den Twitter-Angaben reicht aus. Unternehmen können für wettbewerbswidrige Äußerungen ihrer Mitarbeiter über Konkurrenten haften. Werbe-Tweets via Twitter dürften erlaubt sein, wenn für einen Follower die kommerzielle Zielrichtung ohne Weiteres ersichtlich ist; dies entspricht einem Opt-In. Die Rechtsprechung zum sog. „Domain-Recht“, d.h. insbesondere Namens- [...]
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