Keine Pflicht zur Herausgabe von Nutzer-Daten – anonyme Bewertungen und Beiträge in Foren zulässig
Ein Bewertungsportal darf die Identität und Namen von Nutzern geheimhalten, auch wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Bundesgerichtshof hat den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Betroffenen abgelehnt, nach Herausgabe der Nutzerdaten zu verlangen (Pressemitteilung zum Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13). In einem seit langem erwarteten Urteil des BGH zum Persönlichkeitsrecht und zu Offenlegungspflichten von Bewertungsportalen, hat das oberste Gericht die Anonymität im Internet gestärkt. Bei dem Fall ging es um ein Portal/ Forum auf dem Nutzer Ärzte bewerten können. Ein Arzt fühlte sich durch eine Bewertung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte vom Betreiber des Portals Auskunft, wer hinter [...]
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