OLG Nürnberg: Abmahnung wegen Facebook-Impressums – Verkündungstermins verlegt
Abmahnungen wegen Facebook-Impressums - Verkündungstermins verlegt
Abmahnungen wegen Facebook-Impressums - Verkündungstermins verlegt
Im heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung erklärte das OLG Nürnberg, dass Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen fehlenden oder unvollständigen Facebook-Impressums bestehen könnten.
Leitsatz: Ändert ein Nichtberechtigter die Zugangsdaten zu einer Internetpräsenz, kann deren Inhaber die Herausgabe des neuen Kennworts oder die Zurücksetzung in den ursprünglichen Zustand im Wege der einstweiligen Verfügung beanspruchen.
Das Landgericht Regensburg (Az.: 1 HK O 1884/12) hatte entschieden, dass das Wiesbadener EDV-Beratungshaus LAMARC gegen die Impressumspflicht verstoßen habe, weil nicht erwiesen sei, dass auf der Infoseite der Firmenpräsenz auf Facebook das vollständige Impressum abrufbar war. Nach Ansicht der Prozessbevollmächtigten von LAMARC setzte sich das LG Regensburg mit der Frage nach der Zwei-Klick-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) schlicht nicht auseinander, wonach ein Link zur Homepage und dem Impressum über zwei Verweise ausreicht. Dies müsse umso mehr gelten, wenn zu dem Link die Firmenangaben im Übrigen weitestgehend vollständig war.
Leitsatz: Es ist Aufgabe eines Softwarespezialisten einen Auftraggeber darauf aufmerksam zu machen, wenn eine zusätzliche Beauftragung für die Erfüllung von nicht vertragsgegenständlichen Wünschen, die nicht nur der Fehlerbeseitigung dienen, erforderlich ist. Nur in diesem Fall hat ein Auftraggeber die Möglichkeit zu prüfen und zu entscheiden, ob über die Fehlerbeseitigung hinaus weitere zusätzliche Vergütungspflichtige Leistungen beauftragt werden sollen.
Die Praxis zeigt, dass das Thema Auftragsdatenverarbeitung zwar grundsätzlich bekannt ist, aber teilweise (noch) nicht der aktuellen Rechtslage entsprechend umgesetzt wurde. Speziell bei der Auslagerung von Leistungen im Online-Bereich, bedarf es hier eines besonderen Augenmerks.
Die Praxis zeigt, dass das Thema Auftragsdatenverarbeitung zwar grundsätzlich bekannt ist, aber teilweise (noch) nicht der aktuellen Rechtslage entsprechend umgesetzt wurde. Speziell bei der Auslagerung von Leistungen im Online-Bereich, bedarf es hier eines besonderen Augenmerks. Die wenigsten wissen allerdings, dass bereits der unterstützende Einsatz externer IT-Dienstleister die Verpflichtungen aus § 11 Bundesdatenschutzgesetz auslöst. Im Video aus unserem Video-Blogs IT-Recht werden die gesetzlichen Anforderungen wie aus deren Erfüllung erläutert. Daten verarbeiten lassen Wer Kundendaten auf fremden Servern laufen lässt, muss sich rechtlich absichern Beitrag in der INTERNET WORLD Business zum Thema Auftragsdatenverarbeitung
Immer wieder erfolgt unsere Beauftragung nicht schon bei der Verhandlung von Implementierungsverträgen für Software, sondern erst, wenn die Konflikte auf operativer Ebene derart eskaliert sind, dass die rechtlichen Optionen auf Rücktritt, Schadensersatz etc. zu prüfen sind. In welcher Form sich dann die Optionen stellen, richtet sich zum einen nach dem damaligen Verhandlungsgeschick des jeweiligen Vertragspartners, für ihn vorteilhafte Klauseln zu vereinbaren, vor allem aber nach dem dokumentierten Sachverhalt, der Fehlleistungen belegt. Das Video beleuchtet, welche Wege aus solchen Projektschieflagen herausführen und wie man diese vermeidet. Die inzwischen über 16-jährige Erfahrung im IT-Recht und Auflösung vielfältiger Projektschieflagen, sei es [...]
Landgericht Frankfurt untersagte die Herausstellung von Rechtsanwälten oder Fachanwälten als „Premium Rechtsanwälte“ oder „Premium Fachanwälte“ (Az.: LG Frankfurt 2-03 O 24/12).
Landgericht Frankfurt untersagte die Herausstellung von Rechtsanwälten oder Fachanwälten als „Premium Rechtsanwälte“ oder „Premium Fachanwälte“ (Az.: LG Frankfurt 2-03 O 24/12).
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