Bettina Wulff und Google – Zur Zulässigkeit von Autocomplete-Funktion
Bettina Wulff und Autocomplete Zur Zulässigkeit einer Autocomplete-Funktion
Bettina Wulff und Autocomplete Zur Zulässigkeit einer Autocomplete-Funktion
Mit Crowd-Sourcing gegen den Abmahnmissbrauch Weitere Informationen zum Vorgehen gegen Binary Services wegen angeblich unzureichendem Impressum auf Facebook
Bekanntlich nehmen Abmahner immer fragwürdige Entscheidung häufig nicht IT-affiner Gerichte zum Anlass, darauf eine Massenabmahnung zu stützen. So erreichen uns, wie andere Kollegen auch Abmahnungen, wegen einer angeblichen Verletzung der Impressumspflicht auf Facebook. Da Facebook selbst keine unmittelbare Gestaltungsmöglichkeit anbietet, ein Impressum mit einem entsprechenden Text „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ auf der Startseite vorzuhalten, hat es sich inzwischen längst eingebürgert, dass Impressum über die Infoseite zugänglich zu machen.
Am Dienstag, den 14.08.2012, fand bei der IHK Wiesbaden eine Veranstaltung zu dem Thema Onlinemarketing und Social Media statt. Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Social Media, insbesondere Twitter und Facebook mit nachstehender Präsentation.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hat in der heutigen mündlichen Verhandlung das erstinstanzliche Urteil auf Untersagung der Verwendung einer Autocomplete-Funktion bestätigt, welche automatisierte Vorschlagslisten für nicht existente Fachanwaltstitel (Fantasie-Fachanwaltstitel) anbietet (OLG Frankfurt a.M., Az.: 6 U 89/12).
Aus Anlass des 10-jährigen Bestehens der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte wurde heute das Skript Internet- und IT-Recht veröffentlicht. In diesem Skript finden sich auf 150 Seiten ausgewählte Beiträge des Kanzleigründers Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer aus den Jahren 2005 bis 2012. Rauschhofer, zugleich Fachanwalt für IT-Recht, ist seit Juni 2002 für die Internet World Business als Autor tätig.
Ein Grund zu feiern. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte besteht am 1. März 2012 zehn Jahre. Bereits seit 1996 ist Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer im IT-Bereich tätig und gründete 2002 die auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei, die unter der einprägsamen Adresse www.rechtsanwalt.de auch im Internet präsent ist.
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