Cloud Computing aus Unternehmenssicht – Wie Sie Gewitterwolken vermeiden
Cloud Computing aus Unternehmenssicht - Wie Sie Gewitterwolken vermeiden -
Cloud Computing aus Unternehmenssicht - Wie Sie Gewitterwolken vermeiden -
Recht und Social Media - Rechte und Risiken in Social Networks - Impressum, Wettbewerbs und Markenrecht - Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz - Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen
Cloud Computing aus Unternehmenssicht - Wie Sie Gewitterwolken vermeiden -
Unabhängig davon, ob als Muster erworben oder anwaltlich erstellt, sind AGB immer nur so gut, wie sie aktuell sind. Selbst wenn AGB beispielsweise im Jahre 2005 dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprochen haben, besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln durch die Änderung der Rechtsprechung nunmehr unwirksam geworden sind. Verwendet ein Unternehmer unwirksame AGB handelt er in der Regel wettbewerbswidrig und muss sich daher der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt sehen. Darauf hinzuweisen ist, dass mit Ausnahme der höchstrichterlichen Entscheidungen durch den BGH diverse Ober- oder Landgerichte teilweise unterschiedliche Auffassung vertreten. Infolge des sog. fliegenden Gerichtsstandes besteht indes die Gefahr, gerade dort [...]
Das „Hinsendekosten-Urteil“ des EuGH; mehr Fragen als Antworten!?!
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig:Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf.
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig:Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf.
Abmahnung Filesharing Schadensersatz Unterlassungserklärung
Vollmachtsvorlage für Abmahnung nicht erforderlich
OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.09.2009 - I-20 U 220/08 Das OLG Düsseldorf hatte sich in zweiter Instanz mit der Reichweite eines Unterlassungsvertrages und den Voraussetzungen der sog. Kerntheorie zu beschäftigen. Die Beklagte hatte Waren bei eBay verkauft und dabei keine Widerrufsbelehrung verwendet. Daraufhin wurde sie von der Klägerin abgemahnt und verpflichtete sich infolgedessen „es zu unterlassen, den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- / Rückgaberechtes zu informieren“. In der Folgezeit verwendete die Beklagte dann zwar eine Widerrufsbelehrung, die jedoch fehlerhaft war, sodass die Klägerin die Vertragsstrafe forderte. Die erste Instanz gab der Klägerin recht. Dieses Urteil wurde nun [...]
Rauschhofer Social