Markenverletzung durch Google-Adwords
Internet World Business, 12-2007, Seite 12 Das Landgericht Köln entschied im Lichte der BGH-Rechtsprechung zur Unzulässigkeit fremder Kennzeichen als Meta-Tags, dass auch deren Verwendung als Keywords im Rahmen des Google-Adwords-Advertisings Markenrechte verletzen kann (Az.: 81 O 174/06). Im konkreten Fall nutzte ein Konkurrent die Marke eines Mitbewerbers, um bei Eingabe dieses Kennzeichens in der Suchmaschine Google als Anzeige dort aufgeführt zu werden. Im Unterschied zum Sachverhalt der Meta-Tag-Entscheidung des BGH, bei der sich das fremde Kennzeichen zumindest im HTML-Code befindet, dient es hier nur als Anweisung an einen Dritten zur Platzierung der Anzeige. Die Kölner Richter begründeten die Verurteilung damit, [...]
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