„Fußball WM 2006“ nicht als Marke schutzfähig
Pressemitteilung, Karlsruhe/Wiesbaden, 27.04.2006 Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage entschieden, dass die für die FIFA eingetragene Marke „Fußball WM 2006“ nicht schutzfähig sei, da es sich hierbei um eine sprachübliche Bezeichnung handle, die die in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft beschreibt (I ZB 96/05 und I ZB 97/05). Sie werde daher vom Verkehr als beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst, so dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehle. Es wurde daher die vollständige Löschung der Marke angeordnet. Bezüglich der Marke „WM 2006“ erfolgt eine differenziertere Betrachtung. Dem Bundespatentgericht (BPatG) wurde insoweit die Prüfung aufgegeben, fehlende Unterscheidungskraft oder Freihaltebedürftigkeit hinsichtlich der jeweils angemeldeten Waren [...]
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