Kein guter Ansatz: Mit Haftungsausschlüssen lassen sich Rechtsverstöße nicht kaschieren Facebook, Twitter, Blogs und Foren werfen viele Haftungsfragen auf. Nicht alle sind bereits geklärt Nicht zuletzt durch Twitter, Facebook und Co. haben sich Social Media als Kommunikationsform etabliert. Obgleich die „klassischen“ rechtlichen Anforderungen an ein Impressum, an Urheber- oder Wettbewerbsrecht genauso wie bisher gelten, finden sich hier eine Vielzahl von Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Impressumspflicht Für eine geschäftliche Präsenz bei Twitter oder Facebook gilt genauso eine Impressumspflicht wie für jede gewerbliche Website. Die Abgrenzung zwischen geschäftlicher und privater Tätigkeit bei persönlichen Accounts ist fließend, da ein CEO [...]
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