Urheberrecht: Sicherung des Auskunftsanspruchs gegen Provider
Internet World Business, 23-2008, Seite 10 Das OLG Köln bestätigte in einem Verfahren nach Paragraf 101 Absatz 9 UrhG einen Antrag, der die einstweilige Löschung von IP-Daten untersagte (Az.: 6 Wx 2/08). Zwar stelle in einem solchen Auskunftsverfahren, das im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eingeleitet werden kann, die Erteilung der Auskunft eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dar. Doch dem Rechteinhaber sei bis zur Hauptsacheentscheidung über die Herausgabe der Daten mit deren Sicherung gedient. Im konkreten Fall wurde ein ganzes Musikalbum unmittelbar nach Veröffentlichung über ein Filesharing-Netzwerk angeboten. Daraus schlossen die Richter nicht nur auf eine offensichtliche Rechtsverletzung, sondern bejahten aufgrund [...]
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