„Verkehrssicherungspflicht“ für Links?
Internetworld, 12/02, S. 49; Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, bei dem der Abdruck einer Gegendarstellung begehrt wurde, setzte sich das OLG München mit der Haftung für Links auseinander (Urteil v. 15.03.2002, Az.: 21 U 1914/02). Urteilsgründe: Verkürzt dargestellt behandelte der erkennender Senat insbesondere die Frage, inwieweit sich äußerungsrechtlich der Inhalt einer verlinkten Homepage zueigen gemacht würde, auf der sich ein weiterer Link zu dem Artikel befindet „Wie kann ich für den Jihad trainieren?“. Das Gericht bejahte eine Haftung des Homepagebetreibers und stellte hierzu fest, dass es auf die Auslegung von § 5 TDG/§5 MDStV nicht ankomme. Auch ginge [...]
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