Urheberrecht im Internet // von Bildern, Bearbeitungsrechten und Webshops
Das Urheberrecht als klassisches Immaterialgüterrecht hatte sich zunächst nur mit Themen der klassischen Nutzung von Werken, wie Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und später der Sendung in Fernsehen und Rundfunk (Senderechte) zu befassen. Im Laufe der Digitalisierung kamen weitere Rechte, wie das der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a Urhebergesetz (UrhG) oder Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a - 69g), hinzu. Urheberrecht im Internet // von Bildern, Bearbeitungsrechten und Webshops Jeder, der mit einer Internetpräsenz aktiv werden möchte oder bereits ist, tut gut daran, die diesbezüglichen rechtlichen Fragestellungen zu beantworten. Wer für einen Webshop der Nutzung einer [...]
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