Deutsche Lufthansa AG v. Domain Admin / Whois Privacy Corp.
Claim Number: FA1802001772547, Entscheidung vom 02. April 2018
In dem UDRP-Fall (FA1802001772547) vor dem National Arbitration Forum war die Domain <lufthaṇsa.com> gegenständlich. Das besondere an der Domain war die Schreibweise, da es sich um eine Schreibweise mit „diakritischem Zeichen“ handelt. Wie bei Fällen des Typosquattings werden dabei ähnliche Zeichen verwendet. Nur aufmerksamen Nutzern konnte auffallen, dass der Buchstabe „n“ mit einem Unterpunkt versehen war. Die kleinere Darstellung auf Smartphones ist der flüchtigen Wahrnehmung dabei zuträglich. Das besondere Zeichen offenbart sich eher, wenn die PUNYCODE-Schreibweise verwendet wird, weil der Domainnamen mit lateinischen Zahlen und arabischen Ziffern dargestellt wird: <xn--lufthasa-n99c.com>.
Bislang ist die Zahl an Verfahren, die eine Domain mit diakritischen Zeichen zum Gegenstand hat, relativ überschaubar. Bis zur Neueinführung der Internationalized Domain Names (IDNs) war in Second-Level-Domains nur die Verwendung von ASCII Zeichen (a-z, 0-9 und Bindestrich) möglich. Dies hat sich mit der Erweiterung der verfügbaren Zeichen und Sprachen (chinesisch, kyrillisch, etc…) geändert. Mit dem berechtigten Wunsch nach Verfügbarkeit von Domains in eigenen Landessprachen, die nicht auf dem lateinischen Alphabet basieren, geht allerdings die Gefahr einher, dass missbräuchlich handelnde Registranten Domainnamen anmelden, um sich die leicht abgewandelte Schreibweise gezielt zunutze zu machen und betrügerische Absichten verfolgen.
Der zuständige Richter Hon. John Upchurch erkannte daher auch auf eine verwirrende Ähnlichkeit der Domain <xn--lufthasa-n99c.com>/<lufthaṇsa.com> mit dem Markennamen Lufthansa.
Im gegenständlichen Fall wurde ein Gewinnspiel vorgespiegelt, bei dem die Teilnehmer Flugtickets der Markeninhaberin gewinnen sollten, was selbstverständlich nicht der Fall war. Im Gegenteil wurden so die Daten der Teilnehmer abgefischt.
Mit diesem Handlungsmuster konnte der Richter auch leicht die Merkmale der Kenntnis des Markennamens bei Anmeldung und die missbräuchliche Nutzung der Domain bejahen.
Im Ergebnis ist ein Urteil mit grundlegender Bedeutung für die Missbräuchlichkeit von Domainnamen mit diakritischen Zeichen im PUNYCODE gefällt worden, das im Zuge der Erweiterung der verfügbaren Zeichen für Markeninhaber einen hohen Nutzen haben kann.
Entscheidung ADR-Forum Claim Number: FA1802001772547
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