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Seit dem Jahre 1996 – somit über 17 Jahre – begleitet Dr. Hajo Rauschhofer als Rechtsanwalt im IT- und Internet-Recht nicht nur vertragsrechtlich eine Vielzahl technischer Entwicklungen. Auch im forensischen Bereich hat Dr. Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, und dessen Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwalt.de – Kanzlei für IT-Recht an einer Vielzahl von Präzedenz-/Leitsatzentscheidungen mitgewirkt.

Beispielhaft herauszuheben sind hier insbesondere:

    • 2000 – Landgericht Wiesbaden – Domain-Grabber hat auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Domainübertragung zuzustimmen
    • 2003 – Oberlandesgericht Frankfurt – Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von Homepage-Inhalten MMR 7/2004, S. 476ff., CR 8/2004, S. 617f.
    • 2004 – LG Frankfurt – fetenplaner; MMR 2005, 62f.  – Homepage mit Domain als Unternehmenskennzeichen schutzfähig
    • 2004 – LG Frankfurt – Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens – hessentag2006.de – MMR 2005, S. 782
    • 2006 – Oberlandesgericht DresdenVerkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, Urteil via JurPC; Vorinstanz LG Leipzig – kettenzüge.de (MMR 2006, S. 113)
    • 2006 – OLG Frankfurt –  Quellcodebesichtigung im Wege der einstweiligen Verfügung GRUR-RR 2006,295; NJW-RR 2006, 1344
    • 2007 – LG Frankfurt – Buchstabe Q als Unternehmenskennzeichen schutzfähig
    • 2011 – Sternchenhinweis in Google-AdWords-Anzeige auf abweichende Mobilfunkpreise wettbewerbswidrig (§66a TKG) LG Frankfurt
    • 2012 Automatisierte Vorschlagslisten
      OLG Frankfurt bestätigt Wettbewerbswidrigkeit einer Autocomplete-Funktion
    • 2013 Landgericht Wiesbaden – virtuelle Besitzentziehung
      Zur Herausgabe von Zugangsdaten im Wege der einstweiligen Verfügung beanspruchen (Beschluss, Az.: 2 O 128/13)
    • 2013 OLG Nürnberg – Facebook-Impressum
      OLG Nürnberg weist Klage wegen Facebook-Impressums als rechtsmissbräuchlich ab (Urteil, Az.: 3 U 348/13)
    • 2014 AG München – Sicherung von Geschäftsanteilen durch dinglichen Arrest aus internationalem Recht
        (Urteil, Az.: 261 C 63/13)

Ausgewählte Meldungen

    • FAZ vom 28.04.2010, S. 21  –  Twitter erreicht die Justiz
    • MMR-Aktuell 7/2010 vom 6. Mai 2010: Haftung für Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten http://bit.ly/9F1TdT
    • 2010 – Landgericht Frankfurt: Admin-C haftet für Registrierung der Domain eines bekannten und berühmten Unternehmens – Pressemitteilung
    • 2011 – Sternchenhinweis in Google-AdWords-Anzeige auf abweichende Mobilfunkpreise wettbewerbswidrig (§66a TKG) LG Frankfurt
  • 2012 Automatisierte Vorschlagslisten
    OLG Frankfurt bestätigt Wettbewerbswidrigkeit einer Autocomplete-Funktion

Dr. Rauschhofer kurz CV

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“. Seit 2002 betreut er in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwalt.de bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung  und  Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu komplexen IT-Outsourcingvorhaben, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben werden regelmäßig Beiträge sowie Interviews in Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet veröffentlicht, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden.

Der Deutsche Wirtschaftanwalt 2008/2009 Rauschhofer, Rechtsanwälte für EDV-Recht, Internet-Recht und Markenrecht, S.520f.

Ausgezeichnet mit dem 1. Preis für branchenbezogene E-Business-Lösung in Hessen

Kooperationspartner des Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG) Hessen