internet WOLRD 11/04, S. 17
Auch nach den jüngsten Entscheidungen gilt, dass die geschäftliche Nutzung sachfremder Metatags oder solche, die Marken von Konkurrenzprodukten oder -unternehmen enthalten, die Gefahr einer Inanspruchnahme birgt. Bekanntlich befinden sich Metatags im nicht sichtbaren Quellcode einer Webseite, um Suchmaschinen über den Inhalt einer Seite zu informieren. Wird ein entsprechendes Suchwort wie z. B. „Internetworld“ in einer Suchmaschine eingegeben, richten sich die Suchergebnisse auch danach, ob dieses in Metatags enthalten ist.
Nachdem die Rechtsprechung in den Jahren 1997 bis 2002 relativ einheitlich war und die unberechtigte Verwendung fremder Marken wie auch beschreibende Begriffe ohne Bezug zum Seiteninhalt als rechtswidrig sanktionierte (dazu bereits Internetworld 11/02, S. 57), wies das Oberlandesgericht Düsseldorf in drei Entscheidungen diesbezügliche Ansprüche zurück. Zusammengefasst vertrat der Senat die Auffassung, dass die Verwendung eines Begriffs als Metatag keine kennzeichenmäßige Benutzung darstelle und wettbewerbsrechtliche Ansprüche unter dem Aspekt des „Anlockens“ ausschieden (Az. 20/93/02, 20 U 21/03, 20 U 104/03).
Hiergegen wendet sich erneut die jüngere Rechtsprechung in Gestalt der Landgerichte Essen, München und zuletzt Köln. Während das LG München (Az. 17 HK O 10389/04) und LG Köln (Az. 31 O 486/04) daran festhalten, dass die Verwendung von Metags ohne Nutzungsrechte das Markenrecht verletzen, bejaht das LG Essen (Az. 44 O 166/03) einen Wettbewerbsverstoß bei Verwendung von Metatags ohne sachlichen Bezug zur Website.
Praxistipp
Rechtssicherheit wird es erst geben, wenn der Bundesgerichtshof hierzu ein Urteil fällt. Bis dahin bleibt darauf hinzuweisen, dass die dargestellte Verwendung von Begriffen außerhalb des eigenen Bereiches zum einen riskant, zum anderen nach Ansicht des Verfassers rechtswidrig ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei Internet-Streitsachen der sog. „fliegende Gerichtsstand“ gilt, so dass ein Angreifer tunlichst das Gericht wählt, das seine Rechtsauffassung stützt.
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