Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst nahezu ausschließlich die Bereiche IT-Recht sowie gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut.
Vertragsberatung im IT-Recht
Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut, so dass häufig bereits ab dem Konzeptstadium mitgearbeitet wird.
Speziell bei (innovativen) Großprojekten ergeben sich unmittelbar zu Beginn eine Vielzahl gleichzeitiger Fragestellungen, die oft von klassischem Vertragsrecht über Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Eine wohl geplante Markenstrategie bewirkt schon von der Anmeldung an Schutz und verringert das Risiko, durch die Marke die Schutzrechte Dritter zu verletzen.
Im Bereich des Softwarerechts erfolgt die Beratung vornehmlich bei Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen.
Die Erfahrung in der Mandatsbearbeitung geht dabei von der Beratung und Gestaltung einer Vielzahl von Softwarevertragstypen oder AGB (z.B. Softwarelieferung, -Implementierung, -Migration, -Wartung, IT-Outsourcing, Online-Shops) bis zum Aushandeln von Vertragsbedingungen bei multinationalen Konzernen.
Abfederung von Projektlast
Insbesondere Rechtsabteilungen von Unternehmen werden in den Spezialbereichen des IT-, Online- und Markenrechts fachlich, aber auch bei größeren Angelegenheiten zur Abfederung von Ressourcenengpässen personell unterstützt. Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Konzernrechtsabteilungen ist für uns daher ebenso selbstverständlich wie die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes.
Beratung der Markenstrategie
Markenverfahren werden von Beginn an begleitet, wobei die Betreuung nach der Eintragung auch die Überwachung und Verteidigung der Marke beinhaltet.
In Konfliktfällen erfolgt die Vertretung der Inhaber von Markenrechten auf Aktiv- und Passivseite sowohl beratend als auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, der WIPO und selbstverständlich vor den jeweiligen Kennzeichengerichten.
Schließlich vertreten wir in einer Vielzahl von Verfahren überwiegend Unternehmen, aber auch Behörden und Privatpersonen bei der Durchsetzung oder Verteidigung in den Bereichen IT-Recht, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht. Aus über 22 Jahren Prozessführung für Unternehmen jeglicher Größe und einem reichhaltigen Spektrum an Fallkonstellationen schöpfen wir Strategieempfehlungen für ein erfolgversprechendes Vorgehen.
siehe auch:
- Der Deutsche Wirtschaftanwalt 2008/2009
Rauschhofer Rechtsanwälte für EDV-Recht, Internet-Recht und Markenrecht, S.520f. - Anwaltskanzlei Rauschhofer gewinnt Hessischen Wettbewerb E-Business-Lösungen und
E-Business-Konzepte für den Mittelstand, hessen-media Band 45 (PDF)
Rechtsgebiete
EDV-/Vertragsrecht
z.B.: EDV-/Portalverträge, Softwareerstellung und -lizenzen (Individual- und Standardsoftware), Outsourcing, Wartungsverträge [SLAs], AGB, Internet-Shops, Hosting, Webdesign
Markenrecht
z.B.: Recherche, Anmeldung und Konfliktbewertung
Markeneintragung DPMA (D), HABM (EU), WIPO (Int/MMA/PMMA), USPTO (USA)
Markenverteidigung, Widerspruchsverfahren, Lizenzverträge und Titelschutz, forensic service
Urheberrecht
z.B.: Vertragsrecht, Beratung bei Websitegestaltung, Multimedia- und Datenbankwerken, Vertretung bei Verletzungen des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild
Wettbewerbsrecht
z.B.: Beratung im Vorfeld von Werbemaßnahmen, (gerichtliche) Vertretung in Wettbewerbssachen
Internet-/Onlinerecht
z.B.: Domainrecht (national/EU/WIPO), Beratung bei medien– & haftungsrechtlichen Fragen (TMG, RundfStV ( früher TDG, MDStV), EGG, UWG, MarkenG, BDSG, InformationsVO) sowie Rechtsfragen zur elektronischen Signatur.
Rauschhofer Social