LG Frankfurt – fetenplaner II (Az.: 2/3 O 341/03)
MMR 2006, S. 114
- Verpflichtet sich ein Unternehmen im Rahmen eines Prozessvergleichs, der Gläubigerin auf eigene Kosten Domains innerhalb einer Frist zu übertragen, reicht die Erklärung, wonach die Domains übertragen werden können, nicht aus.
- Geschuldet wird – vergleichbar mit einem Vertrag zwischen Service-Provider und Kunden – die tatsächliche Registrierung, nicht das bloße Bemühen darum.
- Auf ein Verschulden für die Nichterfüllung kommt es nicht an, da die vertragliche Verpflichtung maßgeblich ist.
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