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Videobeitrag zum Markenrecht(3:54 min – 2,87 MB)

Einführung

Markenrechte bestehen neben eingetragenen Marken auch für Benutzungsmarken, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel.

Da insbesondere Verbraucher durch die fortgesetzt ähnlicher werdenden Produkte es immer schwerer haben, sich zwischen den einzelnen Gütern zu entscheiden, wird es ständig wichtiger, Marken mit Signalen zu verbinden, die sich beim Kunden festsetzen (sog. „Brand Value Signals“).

Wurde eine Verbindung positiver Assoziationen mit der Marke erreicht, kommt ihr nicht nur ein erheblicher Wert zu, sondern es besteht die Gefahr, dass Mitbewerber versuchen, diesen Wert auf Ihre Produkte zu übertragen

Neben den marketingspezifischen Intentionen, eine Marke je nach Produktart mehr rational oder emotional aufzuladen, gilt es daher, markenrechtlich eine Vielzahl von Aspekten von deren Schöpfung bis zur späteren Nutzung zu beachten.

Es ist folglich wichtiger denn je, Marken zu etablieren und vor Verwechslung- und Verwässerung zu schützen.

Neben dem klassischen Markenrecht (ohne Internet) gewinnen fortlaufend neue Entscheidungen im Internet-Bereich, insbesondere dem Domain-Recht, an Relevanz.

Im Markenrecht werden die Fragen von Eintragung, Schutz und Löschung von Marken geregelt. Ein Markenrecht Dritter kann bei Online-Auftritten in vielfältiger Weise betroffen sein. Genannt sei hier allen voran die Verwendung eines Domain-Namen einer eingetragen Marke. Ebenso bedarf es für den Vertrieb neuer Produkte regelmäßig einer Eintragung von Marken, um andere von der Verwendung der identischen oder verwechslungsfähigen Bezeichnung auszuschließen. Bei der Entwicklung einer Markenschutzstrategie muss ebenfalls das Augenmerk auf bestehende Eintragungen gelenkt werden, die im Wege der Recherche ermittelbar sind. Schließlich gibt es Fälle, in denen eine Marken nur mit dem Zweck eingetragen werden, nachfolgende Verletzungen abzumahnen und Schadensersatz geltend zu machen.

Dieses Portal der Anwaltskanzlei Rauschhofer soll über Fragen rund um Markenrechte und Markenschutz informieren sowie auf wichtige Aspekte aufmerksam machen.

Unmittelbar mit dem Markenrecht im Internet verknüpft, sind Auseinandersetzungen um Domains. Auf den ersten Blick identische Fallkonstellation führen durch teilweise geringe Abweichungen zu einem anderen Ergebnis, wobei in diesem Zusammenhang auch die differierende Rechtsprechung bei nahezu gleichen Sachverhalten zu erwähnen ist.

Nachstehende Seite sollen daher Ihrer Information dienen.

Themen

Vortrag am 27.02.2003

Markenrecht im Internet und strategische Domainführung
Kurhaus – Wiesbaden, VeriSign Deutschland, näher Informationen..