Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen durch Sexting verbreitete Bilder ist essentiell, dass extrem schnell gehandelt und nicht aus falscher Scham gezögert wird. Haben nämlich solche Bilder erst einmal einen gewissen Verbreitungsgrad erreicht, sind sie so gut wie nicht mehr aufzuhalten.
War der oder die Betroffene zu spät mit ihrem Vorgehen, so stehen neben den angesprochenen Beseitigungsansprüchen, also auf Löschung der Bilder, auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.
In unserem Video-Blog beschreiben wir die rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten.
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