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Das Softwarevertragsrecht gehört zu einem recht anspruchsvollen Bereich der juristischen Beratung, da hier einerseits als Querschnittsmaterie neben vertragsjuristischer Erfahrung ein umfangreiches technisches Verständnis erforderlich ist. Sofern eine aktive Beteiligung an den Vertragsverhandlungen erfolgt, ist zudem eine profunde Befähigung zur optimalen Verhandlungsführung gefragt. Darüber hinaus trägt die Vertragsberatung dazu bei, ein Projekt für Auftraggeber bestmöglich abzusichern, um bei Projektschieflagen Auftragnehmer – unterstützt durch die vertragliche Gestaltung – zur Leistungserbringung zu „motivieren“. Ebenso muss ein Vertrag auch dazu geeignet sein, im Falle des Scheiterns auf Rechtsfolgeseite Auftraggebern entsprechende Ersatzansprüche zur Seite zu stellen. Eine Exit-Option als ultima ratio darf daher in keinem guten Vertrag fehlen.

Typische Vertragskonstellationen erfordern genaue Definitionen von Leistungsverzeichnis, technischem Verständnis der Konzepte, genaue Regelung der jeweiligen Mitwirkungspflichten, Fristenpläne, Vergütungsregelungen, sowie Fehlerdefinitionen und Nacherfüllungsregelungen. Nur mit hohem Detailwissen und jahrelanger Praxiserfahrung kann ein notwendiges Maß an Beratungsqualität erreicht werden. Für diese Qualität wurde die Kanzlei Rauschhofer schon frühzeitig mit dem ersten Platz für herausragende E-Business Lösung im Rahmen des hessischen Online-Tages 2003 ausgezeichnet.

Desweiteren beraten wir auch transaktionsgetriebene Geschäftsprozesse wie Outsourcing-Deals, Business Process Outsourcing (einzelne Bereiche) sowie die Begleitung von Transaktionen selbst.

Unsere Mandantschaft ist branchenübergreifend unterschiedlich (Finanzwesen, Konsum, Luftfahrt, Medien, öffentliche Verwaltung) jedoch in der Größe ähnlich, da wir zumeist mittelständische und größere Unternehmen beraten.

Das Video gibt einen ersten Einblick, wie solche Verträge strategisch verhandelt werden sollen und welche essentialen Vertragsbedingungen zu empfehlen sind.

Wir beraten und vertreten Sie gerne!

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