Verbraucherrichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft
In rund einem Monat, genau am 13. Juni 2014 tritt die in deutsches Recht umgesetzte Verbraucherrichtlinie in Kraft.
Grund und Anlass für uns, einige praktische Hinweise zu den neuen Anforderungen und zur Gestaltung von AGB insbesondere für Online-Shops zu geben.
Abmahnungen drohen
Wer sich bis jetzt des Themas noch nicht angenommen hat sollte die verbleibende Zeit nutzen, sich mit den neuen Regelungen auseinander zusetzen, da ab dem 14. Juni 2014 sicherlich Abmahnungen drohen. Zu nennen ist beispielsweise die neue Widerrufsbelehrung genauso wie die Streichung des Rückgaberechts.
In unserem Videoblog IT-Recht geben wir daher einige Hinweise, welche Aspekte es zu beachten gilt.
Praktische Hinweise zur Verbraucherrichtlinie und Gestaltung von AGB
Neue Widerrufsbelehrung gesetzeskonform
Da die neue Widerrufsbelehrung als gesetzeskonform gilt, empfiehlt es sich, diese zur Vermeidung von Abmahnungen einzusetzen.
Rauschhofer Social