Pressemitteilung der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, Wiesbaden, 27. Juni 2011

Nach dem der Zweckverband Rheingau in der ersten Instanz mit dem Versuch, der Domain rheingau.de habhaft zu werden scheiterte (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. September 2010) und das Berufungsverfahren nunmehr am Oberlandesgericht Frankfurt anhängig ist, liegt nunmehr der Beschluss des Deutschen und Patent-und Markenamts (DPMA) über die Löschung der Marke „Kulturland Rheingau“ vor.

Zwar wurde der Antrag auf Löschung der Marke zurückgewiesen. Das DPMA begründete indes seine Entscheidung damit, dass die Marke ausschließlich wegen des graphischen Bestandteils noch schutzfähig sei.

Demgegenüber stellte das DPMA sehr deutlich heraus, dass „der Wortbestandteil der angegriffenen Marke in Alleinstellung als Herkunftsangabe für sämtliche Waren und Dienstleistungen glatt beschreibend“ sei (S. 5 des Beschlusses). Dies bedeutet, dass „Kulturland Rheingau“ als Wortfolge nicht schutzfähig ist, mithin der Zweckverband niemandem untersagen kann, mit dieser Wortfolge zu werben.

Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT Recht und Prozessbevollmächtigter von klickrhein und Vistec dazu:

„Auch wenn der Antrag auf Löschung zurückgewiesen wurde, bewerten wir diesen inhaltlich als äußerst positiv. Es ging uns nicht darum, dem Zweckverband zu schaden, sondern eine Feststellung zu erhalten, dass der Zweckverband die Zeichenfolge Rheingau nicht für sich monopolisieren kann und folgerichtig auch keinen Anspruch auf die Domain rheingau.de hat. Genau dieses ist mit dem vorliegenden Verfahren bestätigt worden, da das Amt sehr klar herausgestellt hat, dass die Marke nur wegen deren grafischer Gestaltung, nicht aber bezüglich des Wortbestandteils schutzfähig sei. Wenngleich das Oberlandesgericht an diese Feststellungen nicht zwingend gebunden ist, bestätigt der Beschluss doch unsere Rechtsauffassung, wonach nicht nur“ Kulturland Rheingau“, sondern erst recht der „Rheingau“ als Gattungsbegriff nicht durch den Zweckverband monopolisiert werden kann. Auf dieser Basis sehen wir dem Berufungsverfahren daher äußerst zuversichtlich entgegen“.

Das Oberlandesgericht hat für den 24. November 2011 die mündliche Verhandlung terminiert.

Weitere Informationen

Beschluss des DPMA im Volltext

→ Wiesbadener Kurier: Markenamt weist Löschungsantrag ab

→ FAZ: Der Rheingau und das Internet

Pressemitteilung vom 29.09.2010

Urteilsbegründung im Volltext (PDF)

Presse

Links zum Thema: