Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT Recht, hält auf dem 5. NRW IT-Rechtstag am 03.09 2015 einen Vortrag zum Besichtigungsanspruch bei Software.
Rauschhofer hat – soweit ersichtlich – erstmalig erfolgreich im Wege der einstweiligen Verfügung einen Besichtigungsanspruch von Software im Falle einer vermuteten Urheberrechtsverletzung durchgesetzt.
In dem letztlich durch das Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall wurde entschieden, dass ein Besichtigungsanspruch von Computersoftware und dem dazugehörigen Quellcode beim Vorliegen einer „gewissen Wahrscheinlichkeit“ für eine Rechtsverletzung auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann.
Ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründet, kann eine Herausgabe des gesamten Programmquellcodes gegebenenfalls am Ende des Verfügungsverfahrens erfolgen, wobei sich die Herausgabe nicht auf die Programmteile beschränkt, hinsichtlich derer von vorneherein Übereinstimmungen feststanden. Das Besondere Interesse an einer Herausgabe vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist besonders darzulegen.
Rauschhofer wird hierzu die Voraussetzungen erläutern, Tipps zur Antragstellung geben und die jüngere Entwicklung dazu beleuchten.
Veranstaltung: 5. NRW IT-Rechtstag
Dazu auch:
- http://www.besichtigungsanspruch.de/
- Beweismittelbeschaffung bei Softwareverletzung, JurPC Web-Dok. 44/2010
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